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Legal Design/Tech, Generative KI und Client Experience: Revolution oder Illusion?

Aktualisiert: 6. Feb.


Foto von Alex Shuper, Frau mit Astronaturenhelm

Foto von: Alex Shuper


(Veröffentlicht im Blog der „Kölner Forschungsstelle für Medienrecht„, TH Köln, am 31.01.2024)


Der Hype um Generative KI im Jahr 2023 manifestiert sich auch 2024, jedoch mit einer Relativierung der anfänglichen Begeisterung. Die Auseinandersetzung mit den Vor- und Nachteilen dieser Technologie wirft die grundlegende Frage auf: Ist Generative KI tatsächlich ein magisches Werkzeug oder lediglich ein weiteres Hilfsmittel in unserem technologischen Arsenal? Um auf diese Frage eine Antwort zu finden, gilt es jetzt ganz besonders den Einsatz dieser Technologie angemessen abzugrenzen, die wirtschaftlichen Aspekte zu evaluieren und die Nutzerakzeptanz für konkrete Anwendungsfälle gezielt voranzutreiben. Und bei der Nutzerakzeptanz spielen, neben dem Buzz-Wort „Generativer KI“, zwei weitere Begriffe eine besondere Rolle: Legal Design/Tech und Client Experience (CE).

Margaret Hagan, Executive Director des Legal Design Lab, beschreibt Legal Design als die „Anwendung von designorientierten Ansätzen im Rechtsbereich, um Rechtssysteme und -dienstleistungen menschenzentrierter, benutzerfreundlicher und zufriedenstellender zu gestalten“. Diese Worte fassen die transformative Kraft des Designs und der Technologie zusammen, um Recht zu einer positiven Nutzererfahrung (CE) zu machen.


Nach Hagans Definition mögen Legal Design/Tech und Generative KI oberflächlich ähnlich erscheinen, jedoch liegen ihre Schwerpunkte in unterschiedlichen Bereichen. Während Legal Design/Tech darauf abzielt, die Interaktion zwischen Menschen und Rechtsinformationen zu verbessern, konzentriert sich Generative KI auf die automatisierte Generierung von Inhalten und Entscheidungen, um menschliche Intervention zu reduzieren oder zu ersetzen. In einem breiteren Kontext können jedoch beide Ansätze synergistisch eingesetzt werden, um innovative Lösungen im Rechtsbereich zu schaffen.

Die Anwendungsbereiche dieser Konzepte werden anhand von Trends verdeutlicht, die im Jahr 2024 immer mehr Anklang in Kanzleien finden werden:


1. Dokumentenautomatisierung:

Die langjährige Existenz der Dokumentenautomatisierung geriet durch die beschränkte Nutzungsfreude von Jurist:innen, u.a. wegen Compliance-Bedenken, stark ins Stocken. Doch das wachsende Interesse an Generative KI führt zu einer erneuten Wertschätzung dieser Automatisierung, wodurch Kanzleien ihre Produktwahl (Anwalts-Software) und ihre Arbeitsprozesse verstärkt überdenken.


2. Kunden- / Klientenportale:

Unternehmen richten vermehrt ihren Fokus auf maßgeschneiderte Kundenportale, die nicht nur die Kommunikation erleichtern, sondern auch die Selbstbedienung und den Zugang zu weiteren Dienstleistungen ermöglichen. Eine technische Lösung, die auch durch Kanzleien immer mehr Verwendung findet.


3. Word-Drafting-Assistenten:

In Anbetracht der Zeit, die Jurist:innen in Microsoft Word verbringen, gewinnen Plugins (integrierbare Apps), die verschiedene Aspekte des Entwurfsprozesses erleichtern, immer mehr an Popularität. Dies weist auf einen anhaltenden und wachsenden Trend hin.


4. Microsoft 365 Suite & Copilot:

Die Vorfreude auf die verstärkte Nutzung von Microsoft-Tools, einschließlich Power Automate, Sharepoint und verschiedener Azure KI-Dienste, steigt. Unternehmen, die in diese Technologien investieren, neigen dazu, ihre Daten vermehrt in der Microsoft-Welt zu halten und Produkte aus der Microsoft-Suite zu nutzen, wodurch Kanzleien immer mehr unter Druck geraten. Auch sie müssen sich in der Microsoft-Welt zu Recht zu finden und eingliedern. Insbesondere die Nutzung von CoPilot wird den Arbeitsalltag von Jurist:innen wesentlich verändern.


Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die nahe Zukunft des Rechtswesens in der intelligenten Kombination von Legal Design/Tech und Generativer KI liegt. Diese Technologien bieten nicht nur Effizienzsteigerungen und Qualitätsverbesserungen für Jurist:innen, sondern auch positive Nutzererfahrungen (CE), mit dem Ziel Rechtssysteme „menschenzentrierter, benutzerfreundlicher und zufriedenstellender“ zu gestalten.


Quellen:

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